läusebefall

Lassen Sie Ihr Kind bis zum Abschluss der Erstbehandlung zu Hause und informieren Sie uns. Nach Vorgabe des Gesundheitsamtes darf Ihr Kind im Anschluss an eine korrekte Behandlung mit einem wirksamen Mittel die Schule wieder besuchen. Eine schriftliche Erklärung der Eltern zur durchgeführten Versorgung und der nachfolgenden Zweitbehandlung 8 bis 10 Tage später ist bei der Klassenlehrkraft vorzulegen.

(Formular: Erklärung zur Behandlung, siehe unten)

 

Nützliche Informationen rund um das Thema "Kopflaus" finden Sie auf der Seite www.kopflaus.info.

 

Im Zweifellsfall bitten wir Sie, erst einen Arzt zu kontaktieren, bevor ein Kind mit Nissen- oder Läusebefall die Schule besucht! Danke!!!

 

 

Infos zum Umgang mit Läusen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

file:///C:/Users/SL/AppData/Local/Packages/Microsoft.MicrosoftEdge_8wekyb3d8bbwe/TempState/Downloads/60020000%20(1).pdf

Download
Erklärung zur Behandlung
Erklaerung nach Lausbefall.pdf
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