Ein Sonderurlaub von bis zu drei Schultagen kann von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer unter Angabe des Grundes gewährt werden. Bei eintägigem Fernbleiben vom Untericht reicht
zumeist ein Eintrag ins Mitteilungsheft.
Beurlaubungen für mehr als drei Tage, wie Kuraufenthalte, sowie Beurlaubungen direkt vor oder nach Feiertagen und Ferien müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
Stellen Sie möglichst frühzeitig unter Angabe des Grundes den Antrag auf Beurlaubung. Fügen Sie eine Kopie des Schreibens bei, aus dem hervorgeht, weshalb und wann Ihr Kind diesen Aufenthalt
benötigt. Geben Sie das Schreiben im Büro der Schule ab.